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BF17

Begleitetes Fahren ab 17

 

Das bringt es:

- deutlich geringeres Unfallrisiko im ersten Jahr
- wesentlich weniger Alkoholfahrten
- Führerschein-Klassen M, L und S sind ohne weitere Prüfung enthalten.
- Keine erneute Prüfung mit 18 Jahren

 

Das sind die Voraussetzungen:

- Mindestalter 17 Jahren (Anmeldung bereits schon ab 16 1/2 Jahren)
- Ausbildung in den Klassen B / BE
- Das Fahren ist nur mit einer oder mehreren Begleitpersonen erlaubt
- Bei Antragstellung muss die Begleitperson/en namentlich genannt werden

 

Anmerkungen:

- Theorieprüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktischeprüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Es wird kein EU-Führerschein ausgehändigt
- Mit Erhalt der Prüfbescheinigung, beginnt die 2 jährige Probezeit
- Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig
- EU-Führerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden

 

Das sind die Voraussetzungen für die Begleitperson:

- Mindestalter von 30 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (PKW) seit mindestens 5 Jahren
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg

Info-Fyler im PDF-Format:

Download möglich mit einem Rechts Klick => “Ziel speichern unter

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