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Begleitetes Fahren ab 17
Das bringt es:
- deutlich geringeres Unfallrisiko im ersten Jahr - wesentlich weniger Alkoholfahrten - Führerschein-Klassen M, L und S sind ohne weitere Prüfung enthalten. - Keine erneute Prüfung mit 18 Jahren
Das sind die Voraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahren (Anmeldung bereits schon ab 16 1/2 Jahren) - Ausbildung in den Klassen B / BE - Das Fahren ist nur mit einer oder mehreren Begleitpersonen erlaubt - Bei Antragstellung muss die Begleitperson/en namentlich genannt werden
Anmerkungen:
- Theorieprüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag - Praktischeprüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag - Es wird kein EU-Führerschein ausgehändigt - Mit Erhalt der Prüfbescheinigung, beginnt die 2 jährige Probezeit - Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig - EU-Führerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden
Das sind die Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Mindestalter von 30 Jahren - Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (PKW) seit mindestens 5 Jahren - nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg
Info-Fyler im PDF-Format:
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